Gamecity Hamburg Prototypenförderung - wie man sich bewirbt
Die Gamecity Hamburg Prototypenförderung unterstützt Entwickler*innen und Spielestudios bei der Erstellung von Prototypen für digitale Spiele. Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig und wird über maximal 120.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Du möchtest dich für die Gamecity Hamburg Prototypenförderung bewerben?
Hier findest du alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren. Bitte lies die Leitlinien für die Prototypenförderung, das Bewerbungsmerkblatt und ergänzend die FAQ sorgfältig durch. Als Downloads findest du zudem die für die Bewerbung erforderlichen Vorlagen.
Ein Beratungsgespräch mit Gamecity Hamburg ist vor der Bewerbung verpflichtend. Vor der Terminvereinbarung ist es erforderlich, dass die Antragsteller*innen die Leitlinien für die Prototypenförderung, die FAQ und das Online-Antragsformular aufmerksam gelesen haben.
Folgende Informationen von den Antragsteller*innen sind zudem im Rahmen der Terminvereinbarung per Mail an funding@gamecity-hamburg.de erforderlich und sollen Gamecity Hamburg spätestens einen Tag vor dem Beratungsgespräch vorliegen:
- Kurze Projektskizze (max. halbe Seite Text oder eine Slide)
- Angestrebte Fördersumme für das Projekt / Informationen darüber wie der Eigenanteil erbracht werden soll
- Konkrete Fragen zur Antragstellung / zur Förderung des Projekts
Die Bewerbungsunterlagen (Pitch Deck, etc.) sollten erst nach dem Beratungsgespräch erstellt und anschließend rechtzeitig eingereicht werden.
Du erhältst von uns eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung per E-Mail. Wenn dein Projekt auf die Shortlist kommt, werden wir dich bitten, einen Pitch vor dem Vergabegremium zu halten.

Leitlinien, Merkblatt und Vorlagen
Alle Dokumente und Vorlagen sind auch auf Englisch verfügbar und können hier heruntergeladen werden.

Info Video
FAQ
Was muss ich für das Beratungsgespräch vorbereiten?
↓Ein Beratungsgespräch mit Gamecity Hamburg ist vor Antragstellung verpflichtend. Vor der Terminvereinbarung ist es erforderlich, dass der Antragsteller die Leitlinien für die Prototypenförderung, die FAQ und das Antragsformular (https://airtable.com/shriLG0QklFbSp1b4) aufmerksam gelesen hat. Folgende Informationen vom Antragsteller sind zudem im Rahmen der Terminvereinbarung per Mail an funding@gamecity-hamburg.de erforderlich:
- Kurze Projektskizze (max. halbe Seite Text oder eine Slide)
- Angestrebte Fördersumme für das Projekt / geplanter Nachweis des Eigenanteils
- Konkrete Fragen zur Antragstellung / zur Förderung des Projekts
Was genau ist ein „vermarktungsfähiger“ Prototyp?
↓Ein vermarktungsfähiger Prototyp ist eine spielbare Version des zu entwickelnden digitalen Spiels, der einen realistischen Eindruck von der Spielmechanik, den USPs und der technischen Umsetzung vermittelt. Die Qualität des Prototyps soll hoch genug sein, um dem Förderempfänger die nächsten Schritte mit seinem Projekt zu ermöglichen, beispielsweise das Finden eines Publishers, das Starten einer Crowdfunding-Kampagne oder die Veröffentlichung im Early Access.
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Entwicklung eines Prototyps als begonnen?
↓Begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt u.a. als begonnen, wenn für das Projekt Personal eingestellt wurde oder vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden sind. Eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Ist bereits ein ausgearbeitetes Konzept oder eine Demo für ein Projekt vorhanden, so ist beim Beratungsgespräch mit Gamecity Hamburg zu klären in welchem Entwicklungsstadium sich das Projekt befindet.
Muss ich einen Eigenenteil leisten und wie hoch ist dieser?
↓Ja, im Rahmen der Förderung ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Entwicklungskosten einzuplanen und nachzuweisen. Folgende Möglichkeiten gibt es u.a. den Eigenanteil nachzuweisen:
- ein aktueller Bankauszug des Antragstellers / des antragstellenden Unternehmens, der Auskunft über die Eigenmittel gibt
- eine offiziell beglaubigte Ausfallbürgschaft, bei Einzelpersonen handelt es sich um eine Bürgschaftserklärung / bei Unternehmen um eine Patronatserklärung
- ein unbedingt rückzahlbares Darlehen
- in angemessenen Umfang in Form von Rückstellungen, aber nicht ausschließlich in Form von Rückstellungen
- Vorschüsse / Einnahmen aus Publisherverträgen oder andere bereits vertraglich zugesicherte Umsätze
Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?
↓Die Antragstellung erfolgt durch die Einreichung folgender Unterlagen:
- Projektname
- Persönliche Daten Bewerber
- Pitch Deck
- Zusätzliche Projektbeschreibung
- Vorgesehener Förderzeitraum
- Referenzmaterial – Mood Board, Demo, Grafiken oder Animationen
- Kosten- und Finanzierungsplan & Nachweis Eigenmittel
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (wenn vorhanden) oder Meldebescheinigung für natürliche Personen
- Dokumente unterschrieben im Original einzureichen:
- De-minimis Erklärung
- Einwilligungserklärung Datenschutz
- Erklärungen zum Förderantrag
- Bei Unternehmen: KMU-Bestätigung
Alle Informationen, Formulare und Links für die Antragstellung sind zu finden auf https://www.gamecity-hamburg.de/de/foerderung/bewerbung/#Downloads.